Laufende Bauleitverfahren
- 1. Änderung Bebauungsplan „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ Großharthau
- Vorentwurf Bebauungsplan „Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau
- Entwurf 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau / Frankenthal
1. Änderung Bebauungsplan „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ Großharthau
Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 14.05.2015 den Entwurf der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ Großharthau in der Fassung vom 24.04.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

1. Änderung Bebauungsplan „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ Großharthau
Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Wohnbebauung Schulstraße-West II“: Flurstücke 693 – 710, 712, 715 – 718, 719 (tlw.), 720 – 723, 724/1, 724/2, 725, 726/1, 726/12 (tlw.), 727 – 730, 731 (tlw.), 732 (tlw.) und 733 der Gemarkung Großharthau. Planungsziel ist die Erhöhung der auf den Wohngrundstücken festgesetzten Grundflächenzahl von bisher 0,3 auf 0,4.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ Großharthau in der Fassung vom 24.04.2025 für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Großharthau unter https://grossharthau.de/laufende-bauleitverfahren/ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ in der Gemeindeverwaltung Großharthau im Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau während der Dienstzeiten.
Die Dienstzeiten:
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
im Zimmer 7 Bauverwaltung der Gemeinde Großharthau, 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6 einsehbar.
Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@grossharthau.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau im Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau abgegeben werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt wird. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Vorentwurf Bebauungsplan „Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau
Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau in der Fassung vom 07.04.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 10.150 m². Betroffen ist das Flurstück 171/m sowie Teilflächen der Flurstücke 171/3 und 171/a der Gemarkung Großharthau.
Planungsziel ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Grünfläche für Wohn- und Betreuungsraum zu entwickeln.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.
Der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau in der Fassung vom 07.04.2025 wird in der Zeit
vom 24.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025
auf der Internetpräsentation der Gemeinde Großharthau unter https://grossharthau.de/laufende-bauleitverfahren/ sowie im Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossharthau/beteiligung/themen/1052845 veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Planungsunterlagen zu den Dienstzeiten:
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
im Zimmer 7 Bauverwaltung der Gemeinde Großharthau, 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6 einsehbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf auf elektronischem Wege an die Gemeinde (bauamt@grossharthau.de) oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger und regulärer Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, da der Bebauungsplan nicht aus dem FNP der Gemeinde Großharthau entwickelt werden kann. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Vorentwurf 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau / Frankenthal
Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 den Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau / Frankenthal im Teilbereich „Bebauungsplan Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau in der Fassung vom 07.04.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 10.150 m². Betroffen ist das Flurstück 171/m sowie Teilflächen der Flurstücke 171/3 und 171/a der Gemarkung Großharthau.
Planungsziel ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche in eine Wohnbaufläche zu ändern und damit die Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohn- und Betreuungsraum zu schaffen.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.
Der gebilligte Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau / Frankenthal im Teilbereich „Bebauungsplan Seniorenwohnen Alte Gärtnerei“ Großharthau in der Fassung vom 07.04.2025 wird in der Zeit
vom 24.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025
auf der Internetpräsentation der Gemeinde Großharthau unter https://grossharthau.de/laufende-bauleitverfahren/ sowie im Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossharthau/beteiligung/themen/1052846 veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zu den Dienstzeiten:
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
im Zimmer 7 Bauverwaltung der Gemeinde Großharthau, 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6, einsehbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf auf elektronischem Wege an die Gemeinde (bauamt@grossharthau.de) oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.