Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht

Aufforderung der Grundstückseigentümer zur Herstellung der Verkehrssicherheit durch Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Aus gegebenen Anlass möchte die Gemeindeverwaltung die Grundstückseigentümer an ihre Verkehrssicherungspflicht für ihre Grundstücksbepflanzung erinnern.

Zunehmend werden durch Anpflanzungen teils erhebliche Gefahrensituationen hervorgerufen. Des Öfteren muss die Gemeinde feststellen, dass Hecken, Sträucher oder Bäume von Privatgrundstücken in den angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum gewachsen sind und somit die Benutzung von Straßen und Gehwegen einschränken, die Einsehbarkeit von querenden Straßen erschweren oder teilweise Verkehrszeichen und Straßenlaternen verdecken. Dies stellt eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr und die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Wir fordern alle Grundstückseigentümer auf zu prüfen, ob Straßenlampen, Verkehrszeichen oder andere Beschilderungen an ihrer Grundstücksgrenze zugewachsen sind oder Straßen und Gehwege durch ihre Anpflanzungen eingeschränkt werden und deren Freischneiden und Rückschnitt zwingend erforderlich ist!

Gemäß § 27 Abs. 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, Anpflanzungen in einer angemessenen Frist zu beseitigen bzw. entsprechende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Rückschnitt, Baumpflege) durchzuführen, wenn die Anpflanzung die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt. Das bedeutet, es muss das sogenannte Lichtraumprofil (senkrecht gedachte Linie zur Grundstücksgrenze) freigehalten werden. Bei Straßen gilt dies bis zu einer Höhe von 4,50 m und bei Gehwegen, bis zu einer Höhe von 2,50 m. Tiefer hängende Äste, Sträucher oder andere Anpflanzungen sind auszuschneiden bzw. zu beseitigen. In Einmündungsbereichen sind Hecken auf 0,80 m Höhe zurückzuschneiden, um eine ausreichende Sicht für die Ausfahrenden zu gewährleisten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Grundstückseigentümer für Ihre Anpflanzungen verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden können. Also schon im eigenen Interesse sollte jeder Grundstückseigentümer der Verkehrssicherungs- und Straßenreinigungsplicht nachkommen.

Die Gemeindeverwaltung Großharthau

Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS)

Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS)

Landkreis Bautzen: auffälliges Messfahrzeug im Einsatz

Das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) befindet sich in der zweiten Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises Bautzen ist weit vorangeschritten, seit März 2024 erfolgt für über 4.500 km eine Straßenbefahrung im gesamten Landkreis.

Die speziellen Messfahrzeuge der Firma LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt sind u.a. mit hochauflösenden Kameras bzw. einer Panoramakamera und verschiedenen Laserscannern ausgestattet. Mit Hilfe dieser Technologie werden alle gemeindlichen Straßen digital vermessen, somit erhalten die Verwaltungen ein realitätsgetreues Abbild ihrer Infrastruktur, einen sogenannten „Digitalen Zwilling“.

Die erhobenen Daten sind Grundlage für die Aktualisierung der Straßen-Bestandsverzeichnisse, hierzu sind die Städte und Gemeinden rechtlich verpflichtet.

Bei der Straßenbefahrung werden die Bestimmungen des Datenschutzes konsequent eingehalten. Personenbezogene Daten, wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen, werden automatisiert unkenntlich gemacht.

Zwischenstand Teichsanierung

Bericht zur Teichsanierung in Großharthau

Im Zeitraum von Ende August bis Ende September 2024 findet eine umfassende Sanierung des Teiches in Großharthau statt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung und Verbesserung des ökologischen Zustands des Teiches sowie zur Sicherung der Uferbereiche. Die Sanierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz, der unteren Naturschutzbehörde und der Wasserbehörde, um sicherzustellen, dass die ökologischen und historischen Aspekte des Gebietes berücksichtigt werden.

Ziele der Sanierung

Das Hauptziel der Sanierung ist die Entschlammung des Teiches, insbesondere im Bereich zwischen den beiden Brücken. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Wasserqualität zu verbessern und den natürlichen Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt zu sichern. Zusätzlich wird das Ufer im Bereich des Hauptweges durch den Einsatz von Faschinen abgesichert, um Erosion vorzubeugen und die Stabilität des Uferbereichs zu gewährleisten.

Schutzmaßnahmen für die Teichmuscheln

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz der im Teich nachweislich vorkommenden Teichmuschelpopulation. Um den Verlust dieser wichtigen Art zu verhindern, wurden an mehreren Tagen lebende Exemplare aus dem abgelassenen Teich geborgen. Diese Entnahme erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Verein Großharthauer Angelfreunde 1970 e.V., um sicherzustellen, dass die Muscheln fachgerecht umgesetzt werden. Die geborgenen Muscheln wurden in drei unterschiedliche Teiche umgesetzt, um die Chancen auf den Erhalt der Population zu erhöhen. Diese Maßnahme zeigt das hohe Engagement der Gemeinde für den Erhalt der biologischen Vielfalt im Bereich des Teiches.

Im Rahmen der Schutzmaßnahme erfolgten mehrere Entnahmen der Teichmuscheln aus dem abgelassen Schlossteich.

Die vitalen Muscheln wurden in 4 andere Teiche umgesetzt. Es sind mehr als 400 Exemplare entnommen worden.

Die Entnahme erfolgte sowohl durch den Anglerverein Großharthauer Angelfreunde 1970 e.V. als auch durch das fachkundige Personal des Bauamtes Großharthau.

Ansprechpartner: Frau Grit Richardt (M.Sc. Umweltmonitoring und Landschaftsentwicklung)

Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

Die Durchführung der Sanierungsarbeiten erfolgt durch den Bauhof der Gemeinde Großharthau in Zusammenarbeit mit einem regionalen Landschaftsbauunternehmen. Beide Partner bringen ihre Expertise und Erfahrung ein, um die Sanierung effizient und umweltgerecht durchzuführen. Die enge Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen stellt sicher, dass die Arbeiten den hohen Anforderungen des Natur- und Denkmalschutzes gerecht werden.

Langfristige Pflege und Zusammenarbeit

Für die langfristige Pflege des Teiches hofft die Gemeinde auf die Unterstützung des hiesigen Angelvereins. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Verein wird als Schlüssel für die nachhaltige Erhaltung des Teiches gesehen. Ziel ist es, durch regelmäßige Pflege und Monitoring die ökologischen Verbesserungen langfristig zu sichern und den Teich als wertvolles Natur- und Erholungsgebiet für die Gemeinde zu erhalten.

Schlussfolgerung

Die Teichsanierung in Großharthau ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung und Verbesserung des lokalen Ökosystems. Durch die gezielte Entschlammung und Ufersicherung werden nicht nur die Wasserqualität und die Stabilität des Teiches verbessert, sondern auch der Lebensraum für bedrohte Arten wie die Teichmuschel geschützt. Die erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen und die geplante Zusammenarbeit mit dem Angelverein legen den Grundstein für eine nachhaltige Zukunft des Teiches.

Die Gemeindeverwaltung Großharthau

Bauamt

Bürgerbüro Bischofswerda 02.09.2024 geschlossen

Bürgerbüro Bischofswerda 02.09.2024 geschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda am kommenden Montag, den 02.09.2024 aufgrund von Wahlnachbereitung geschlossen bleibt.

Ich bitte Sie, Ihre Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu informieren.

Vorab vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Bischofswerda

Altmarkt 1

01877 Bischofswerda