Fahrplanänderungen zum 29.03.2025

Im Landkreis Bautzen ändert sich zum 29.03.2025 der Fahrplan. Unter anderem fährt die Stadtlinie 14 in Bautzen mit geändertem Linienweg.  Auf einigen Linien erfolgen Fahrzeitanpassungen. Die Übersicht zu allen Änderungen finden Sie in der Anlage und auf der Homepage des Landkreises Bautzen.

https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/busverkehr-im-landkreis/698

Zu den aktuellen Fahrplänen, vor allem zu Umleitungsfahrplänen während der Baumaßnahmen, erhalten Sie Informationen auf den Seiten der Verkehrsverbünde

https://www.vvo-online.de

https://www.zvon.de

und der Verkehrsunternehmen

https://www.regionalbus-oberlausitz.de

https://www.swilhelm-reisen.de/de/Eigene-Linien

Dank an die Wahlhelfer

Liebe Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihren engagierten Einsatz während der Bundestagswahl 2025 bedanken. Ihre Unterstützung und Ihr unermüdlicher Einsatz haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Wahl reibungslos und erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Es ist nicht selbstverständlich, dass sich so viele Menschen bereitwillig in den Dienst der Demokratie stellen. Sie haben nicht nur ihre Zeit und Energie investiert, sondern auch dazu beigetragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Prozess zu stärken. Ihr Engagement hat einen wichtigen Beitrag zur politischen Mitbestimmung geleistet und dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.

Ich hoffe, dass Sie die Erfahrung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer als bereichernd empfunden haben und vielleicht auch in Zukunft wieder bereit sind, sich für unsere Gemeinde einzusetzen.

Nochmals vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!


Mit freundlichen Grüßen,

Jens Krauße

Bürgermeister

Wichtige Information zu doppelten Wahlbenachrichtigungen

Wichtige Information zu doppelten Wahlbenachrichtigungen

Irrtümlicherweise haben einige Wahlberechtigte in Großharthau mit Ortsteilen sowie Frankenthal aber auch in anderen Städten und Gemeinden des Landkreises Bautzen doppelte Wahlbenachrichtigungen erhalten.

Beide Wahlbenachrichtigungen sind identisch. Die Wahlbenachrichtigung dient als Information, dass der Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen ist und wählen kann. Jeder Wahlberechtigte kann nur einmal wählen. Entweder durch Beantragung der Briefwahlunterlagen oder direkt vor Ort im Wahllokal. Die zweite, identische Wahlbenachrichtigung kann entsorgt werden.

Missbrauch ist nicht möglich, da Briefwähler automatisch im Wählerverzeichnis für Wahllokale gesperrt werden bzw. der Wähler vor Ort im Wahllokal durch Kennzeichnung im Wählerverzeichnis vermerkt wird.

Wir bitten den Fehler und die entstandenen Irritationen zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.

Die Wahlverantwortlichen der
Gemeindeverwaltung Großharthau