Erinnerung: Einreichung der Wartungsprotokolle für Kleinkläranlagen 2025
Die Gemeindeverwaltung erinnert alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Kleinkläranlagen in Großharthau und Frankenthal daran, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, die Wartungsprotokolle ihrer Anlagen fristgerecht einzureichen.
🗓 Reguläre Frist:
Die Wartungsprotokolle für das vergangene Jahr mussten bis spätestens 31.01. bei der Gemeindeverwaltung vorliegen.
⚠ Letzte Nachfrist:
Für alle, die diese Frist bislang versäumt haben, besteht letztmalig die Möglichkeit, die Unterlagen bis zum 20.02.2026 nachzureichen.
Die regelmäßige Wartung und die Vorlage der entsprechenden Nachweise sind ein wichtiger Bestandteil des ordnungsgemäßen Betriebs von Kleinkläranlagen und dienen dem Schutz von Umwelt und Gewässern. Eine nicht fristgerechte Einreichung kann ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
📬 Bitte reichen Sie die Wartungsprotokolle zeitnah bei der Gemeindeverwaltung ein – bevorzugt digital an Bauamt-frk@grossharthau.de oder alternativ in Papierform in der Verwaltung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Verwaltung gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.