Amtliche Bekanntmachung gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben „Streumen – Suchraum Gemeinde Großenhain – Suchraum Gemeinden Moritzburg/Radeburg/Stadtbezirk Klotzsche – Schmölln“ (NEP Nr. 625) der 50Hertz Transmission GmbH

Amtliche Bekanntmachung

gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über Vorarbeiten zum Vorhaben „Streumen – Suchraum Gemeinde Großenhain – Suchraum Gemeinden Moritzburg/Radeburg/Stadtbezirk Klotzsche – Schmölln“ (NEP Nr. 625) der 50Hertz Transmission GmbH

  1. Vorhaben

Die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“) plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber die Netzanbindung des Dresdner Nordens an das 380-kV-Höchstspannungsnetz. Das Projekt ist im bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2023, unter P625 „Streumen –Gemeinde Großenhain –Gemeinden Moritzburg/Radeburg/ Stadtbezirk Klotzsche – Schmölln“ aufgeführt. Im Rahmen dieses Vorhabens plant 50Hertz unter anderem den Neubau einer 380-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Schmölln und Dresden.

Die Maßnahmen dienen zum einen der Anbindung der Industrieansiedlungen im Norden von Dresden wie ESMC, Infineon oder Bosch, zum anderen stellen sie die Versorgungssicherheit für private Haushalte und Gewerbe in Ostsachsen sicher.

Die neu zu planende 380-kV-Freileitung orientiert sich im Verlauf an der bestehenden 110-kV-Freileitung der SachsenNetze GmbH in diesem Gebiet. Aus diesem Grund liegt bereits ein Raumordnungsverzicht vor. Das Vorhaben befindet sich im Moment in der Vorbereitung des Antrages auf Planfeststellung. Weitere Informationen zum Projekt können Sie der Projektwebsite entnehmen unter: https://www.50hertz.com/EOL/​

  •  Kartierungen

Eine Voraussetzung für eine bestmögliche Planung der neuen Freileitung sind umweltfachliche Kartierungen. Erste Kartierungen fanden bereits im Jahr 2024 statt, die nun angekündigten Kartierungen dienen als Ergänzung bereits erhobener Daten. Hierbei wird sich ein Eindruck vor Ort verschafft, um ein ökologisches Profil zu erstellen. Damit kann die Planung frühzeitig auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt und die umweltfachlichen Auswirkungen bewerten werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens plant 50Hertz im Vorhabenbereich eine Kartierung von Pflanzen- und Tierarten vorzunehmen. Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen.

Die Kartierzeiträume richten sich dabei nach den Lebenszyklen der Flora und Fauna und können daher sowohl nachts als auch tagsüber Erfassungen erfordern. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der jeweiligen Art bzw. Artengruppe und können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das kleinflächige Ausbringen von Material, bspw. künstliche Verstecke, das mit Kontaktinformationen versehen ist, erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden die Erfassungen zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Die Kartierungen finden nach aktuellem Stand in der Zeit von Januar 2025 bis März 2026 statt und werden durch folgendes Unternehmen vorgenommen:

  • Myotis – Büro für Landschaftsökologie, Magdeburger Straße 23, 06112 Halle (Saale)

Das Unternehmen ist von 50Hertz beauftragt. Es ist angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z.B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt.

  • Gesetzesgrundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wonach notwendige Vorarbeiten zu dulden sind. Eigentümer*innen, Pächter*innen und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Kartierungen informiert.

Die Kartierungen werden in kleinen Teilbereichen der Gemeinden Wachau, Großröhrsdorf, Arnsdorf, Großharthau, Frankenthal, Rammenau, Bischofswerda und Schmölln-Putzkau im Landkreis Bautzen sowie in der Stadt Dresden vorgenommen.

  • Ansprechpartner*innen für Ihre Fragen

Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Fachprojektleitung Genehmigung Pascal Lönneker, Tel.: 030 5150 6237, E-Mail: pascal.loenneker@50hertz.com

oder an die Projektsprecherin Lisa Wollny, Tel.: 030 5150 4991, E-Mail: lisa-marie.wollny@50hertz.com.