Kirchgemeinde
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Großharthau besteht seit 2019 aus den Kirchdörfern Seeligstadt, Frankenthal, Schmiedefeld und Großharthau. Seit 2021 ist sie Teil des Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeindebundes Massenei, der sich über die Dörfer und Städte rund um die Massenei erstreckt.
Als Christen leben wir nicht nur in den Orten und feiern am Sonntag Gottesdienste, sondern beten auch für unsere Region: um Frieden in den Häusern, um Beistand in schwierigen Zeiten und wir sind dankbar, wenn wir gemeinsam fröhlich sein können. Müsste man in einem Satz sagen, was uns am Herzen liegt — und was wir versuchen zu üben — dann könnte man folgenden Bibelvers zitieren:
Lebt in der Liebe, wie auch Christus uns geliebt hat. (Eph. 5,2)
Jung und Alt finden unterschiedliche regelmäßige Angebote in den Dörfern: Kirchenkids, Konfi-Treff, Junge Gemeinde, Bibelgesprächskreise, Seniorentreffen und Kurse zum Glauben sind offen für Besucher. Außerdem treffen sich diejenigen mit Freude an der Musik haben im Chor oder im Posaunenchor. Hinzu kommen jährliche Feste wie der Martinstag, Weihnachten und Ostern, die wir mit vielen Gästen feiern. Wir sind eng verbunden mit der Evangelischen Grundschule Frankenthal und bieten regelmäßig Gottesdienste im Großharthauer Seniorenhäus’l an.
Gottesdienste finden meist sonntäglich um 9:30 Uhr in je einer der vier Kirchen statt.
Kirchennachrichten September / Oktober / November
Kirchennachrichten Juni / Juli / August
Gottesdienst im Wohnzimmer: Es gibt jeden Sonntag die Möglichkeit, um 17:30 Uhr, 19:00 Uhr und 20:30 Uhr den Gottesdienst des Tages online zu schauen.
besondere Angebote:
- 40plusminus alle Termine für 2024
- Männerstammtisch am 27. November in Lauterbach
- Adventsmusik mit dem avid ensemble am 07. Dezember in Frankenthal
Hier ein Angebot, eine alte christliche Tradition zur Strukturierung des Tages neu zu entdecken: Tagzeitengebete.
Kontakt Ev.-Luth. Pfarramt Großharthau
Am Volkspark 3
01909 Großharthau
Tel. 035 954 / 53 18 4
Email: kg.grossharthau(at)evlks.de
Öffnungszeiten der Verwaltung
in Großharthau:
Dienstag, 13.30-17.30 Uhr und Mittwoch, 8.00-12.00 Uhr
Geschichte
PDF-Dokumente zur Geschichte der Kirchen
Großharthau – Frankenthal – Schmiedefeld – Seeligstadt
Übernachtungen
Wir bieten ein preiswertes Quartier für 1 bis 2 Personen für Übernachtungen oder Urlaube im Pfarrhaus Schmiedefeld an:
1 Wohnraum mit 2 ausklappbaren Schlafgelegenheiten, Tisch, Stühlen, TV und Schrank, Miniküche sowie Bad mit Dusche und WC mehr Informationen
Verbund
Unsere Kirchgemeinde gehört zum Ev.-Luth. Kirchgemeindebund Massenei im Kirchenbezirk Bautzen-Kamenz und zur Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.
Friedhöfe
Information über die öffentliche Bekanntmachung von Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen der Ver. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großharthau
Die Vereinigte Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großharthau als Träger der Friedhöfe in Schmiedefeld, Seeligstadt, Frankenthal und Großharthau wird Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen einschließlich der Änderungen an diesen Ordnungen ab 1. Januar 2024 auf elektronischem Wege im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens bekannt machen. Der Friedhofsanzeiger wird auf der Internetseite der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht und ist erreichbar unter www.evlks.de/friedhofsanzeiger.
Die elektronische Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 13. November 2022 (ABl. S. A 227) in Verbindung mit § 1 Absatz 2, §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amtliche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens in elektronischer Form vom 29. August 2023 (ABl. S. A 182).
Der Friedhofsanzeiger kann in Pfarramt Großharthau eingesehen werden. Ein Ausdruck wird im Einzelfall erstellt und auf Anforderung übermittelt.
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Großharthau
– Der Kirchenvorstand –
Friedhofsgebührenordnung der Vereinigten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großharthau
- Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung
- Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung
- Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung
Bauvorhaben
Die Reparatur und örtliche Instandsetzung von Dachstuhl und Deckenbalkenlage der Kirche Großharthau ist abgeschlossen.
Am hölzernen Tragwerk gab es partiell diverse ernstzunehmende Schäden, stellenweise waren Schwellen vollständig zerstört (echter Hausschwamm / Holzschädlinge) und die Unterseiten der dort aufliegenden Deckenbalken waren teilweise zerstört. Dadurch kam es zu Setzungen an den Deckenbalkenauflagern. Deckenbalken, Sparren und Stuhlstrebe hatten sich vertikal verformt.
Das Dachtragwerk wurde mit maximalem Erhalt der Substanz instandgesetzt. An der grundlegenden Konstruktion des historischen Dachstuhles und dem statischen System wurde nichts verändert. Es wurden u. a. zerstörte Hölzer komplett entfernt, Schwammsperrmittel Mauerwerk und Holzbau aufgetragen und Bauteile querschnittsgleich mit vorgetrocknetem Holz ergänzt.
Für Reparatur und Instandsetzung des hölzernen Tragwerkes sowie der Dachentwässerung mussten entlang der gesamten Traufe etwa 2 Meter der Eindeckung aufgenommen werden. Nach Abschluss der Instandsetzungen am Dachstuhl wurden diese Bereiche soweit als möglich mit den alten Ziegeln und Mörtelquerschlag wieder eingedeckt.
Die Deckung der Schleppdächer über Anbau und Sakristei ist durch eine Metalldeckung in Kupfer als Doppelstehfalzdeckung ersetzt worden, um sich wiederholende Beschädigungen dieser Dachflächen durch Schnee und Eis in Zukunft ausschließen zu können.
Mit der Umsetzung der Reparatur und Instandhaltung wurde gesichert, dass die denkmalgeschützte Kirche in Großharthau zum einen als denkmalgeschütztes historisches Gebäude mit einer fast 700jährigen Geschichte erhalten bleibt und zum anderen als ein Ort von Gemeinschaft und aktuellem gesellschaftlichen Engagement in Großharthau weiter existieren kann.
Diese Maßnahme wurde unterstützt mit Mitteln des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR). Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.