Wichtige Information zu doppelten Wahlbenachrichtigungen

Wichtige Information zu doppelten Wahlbenachrichtigungen

Irrtümlicherweise haben einige Wahlberechtigte in Großharthau mit Ortsteilen sowie Frankenthal aber auch in anderen Städten und Gemeinden des Landkreises Bautzen doppelte Wahlbenachrichtigungen erhalten.

Beide Wahlbenachrichtigungen sind identisch. Die Wahlbenachrichtigung dient als Information, dass der Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen ist und wählen kann. Jeder Wahlberechtigte kann nur einmal wählen. Entweder durch Beantragung der Briefwahlunterlagen oder direkt vor Ort im Wahllokal. Die zweite, identische Wahlbenachrichtigung kann entsorgt werden.

Missbrauch ist nicht möglich, da Briefwähler automatisch im Wählerverzeichnis für Wahllokale gesperrt werden bzw. der Wähler vor Ort im Wahllokal durch Kennzeichnung im Wählerverzeichnis vermerkt wird.

Wir bitten den Fehler und die entstandenen Irritationen zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.

Die Wahlverantwortlichen der
Gemeindeverwaltung Großharthau