Laufende Bauleitverfahren

Laufende Bauleitverfahren

  • Entwurf Bebauungsplan „Zur Wesenitzaue Großharthau“

Entwurf Bebauungsplan „Zur Wesenitzaue Großharthau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Großharthau hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Zur Wesenitzaue Großharthau“ in der Fassung vom 13.04.2026, bestehend aus: Planzeichnung (Teil A) , Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lageplan Geltungsbereich Entwurf Bebauungsplan „Zur Wesenitzaue Großharthau“ in der Fassung vom 13.04.2026
Lageplan Geltungsbereich Entwurf Bebauungsplan „Zur Wesenitzaue Großharthau“ in der Fassung vom 13.04.2026

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 150/15, 154/22 und 154/23 der Gemarkung Großharthau.

Das Plangebiet befindet sich zentral im Gemeindegebiet Großharthau in unmittelbarer Nähe zum Ortskern und zur Bundesstraße B 6 (Dresdener Straße).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines urbanen Gebiets (MU), insbesondere zur Sicherung der medizinischen Versorgung durch die Errichtung einer Hausarztpraxis sowie zur Entwicklung weiterer gemischter Nutzungen.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Zur Wesenitzaue Großharthau“ in der Fassung vom 13.04.2026 im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 06.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Großharthau unter https://grossharthau.de/laufende-bauleitverfahren/ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Zur Wesenitzaue Großharthau“ in der Gemeindeverwaltung Großharthau im Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Die Dienstzeiten:

Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16.00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@grossharthau.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau im Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau abgegeben werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird.

Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB abgesehen.