Eintragsverfügung des Weges „Flügel IV“ in Seeligstadt
18/01/22
Eintragsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Großharthau des Weges „Flügel IV“ in Seeligstadt zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Auf Grundlage des Beschlusses Nr. 79/9/2017 des Gemeinderates Großharthau vom 19.10.2017 wurde mit Widmungsverfügung der Gemeinde Großharthau vom 02.11.2017 die Widmung des Weges „Flügel IV“ in Seeligstadt zum öffentlichen Feld- und Waldweg gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes verfügt.
Der Weg beginnt an der Straße „Am Mühlgraben“ Ortsstraße Nr. 38 zu Flurstück mit der Nummer 913/6 der Gemarkung Seeligstadt, Grundstück Am Mühlgraben 4 und 6 und verläuft in nördliche Richtung.
Der Weg endet an der Grundstücksgrenze zum Flurstück mit der Nummer 1025 der Gemarkung Seeligstadt.
Eine Ausfertigung der Eintragsverfügung für das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Feld- und Waldwege „Flügel IV“ mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung des gewidmeten Weges kann ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Bauamt Zimmer 7, der Gemeindeverwaltung Großharthau Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Eintragsverfügung gilt zwei Wochen nach dem Erscheinen der Bekanntmachung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau, einzulegen.
Krauße, Bürgermeister